Veröffentlichungsrichtlinien des Intel® Solutions Marketplace

Sehen Sie sich die Veröffentlichungsrichtlinien des Intel® Solutions Marketplace an, die für alle Herausgeber und Angebote auf dem Intel® Solutions Marketplace gelten.

Veröffentlichungsrichtlinien des Intel® Solutions Marketplace

Datum des Dokuments: August 2020

Diese Veröffentlichungsrichtlinien für den Intel® Solutions Marketplace („Veröffentlichungsrichtlinien“) gelten für alle veröffentlichenden Personen („Veröffentlicher“) und Angebote im Intel® Solutions Marketplace („Marketplace“). Diese Veröffentlichungsrichtlinien gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Anhang A der Teilnahmebedingungen der Intel® Partner Alliance („Teilnahmebedingungen“). Als Beteiligte am Intel® Solutions Marketplace müssen sich die Veröffentlicher jederzeit an diese Veröffentlichungsrichtlinien halten. Wenn sich ein Veröffentlicher zu irgendeinem Zeitpunkt nicht an diese Veröffentlichungsrichtlinien hält, kann Intel die Inhalte des Veröffentlichers vom Marketplace entfernen. Intel kann die Veröffentlichungsrichtlinien jederzeit ohne Mitteilung aktualisieren.

  1. Begriffserläuterungen
    • „Angebot“ bezeichnet jede Hardware, Software oder Dienstleistung, die von Veröffentlichern für Kunden verfügbar gemacht wird. 
    • „die Angebote betreffende Informationen“ (Angebotsinformationen) sind die Informationen und Abbildungen im Zusammenhang mit einem Angebot, welche die Art und die Merkmale des Angebots bezeichnen, wie sie von Veröffentlichern im Zusammenhang mit einem Antrag auf Veröffentlichung dieser Informationen oder anderweitig vorgegeben werden.
    • „Inhalt(e)“ sind alle Informationen oder Materialien, die im Rahmen des Marketplace veröffentlicht oder anderweitig zugänglich gemacht werden; dies betrifft ohne Einschränkungen auch die Angebote betreffende Informationen und Veröffentlichungen.
    • „Benutzer“ sind alle Kunden, Partner oder Endbenutzer, die den Marketplace (nicht als Veröffentlicher) besuchen oder nutzen oder die Inhalte anderweitig ansehen oder darauf zugreifen. 
    • „Veröffentlicher“ ist jeder Benutzer, der durch seinen Teilnahmestatus zu Marketplace-Veröffentlichungen berechtigt ist und Inhalte auf dem Marketplace verfasst, bearbeitet oder unterstützt.
    • „Systeme“ sind integrierte Konfigurationen von Hardware-Komponenten, wie Personal Computer oder Serversysteme. 
    • „Komponenten“ sind Bausteine eines Hardware-Systems, wie Mainboards, Prozessoren, Arbeitsspeicher, Gehäuse oder Netzteile.
    • „Software“ ist eine Zusammenstellung von Daten, Befehlen oder anderen Betriebsinformationen, die von einem Computer verwendet werden. 
    • „Dienstleistung“ bedeutet die Erbringung von Tätigkeiten, die geschäftliche Anforderungen und Aufgaben eines Kunden erfüllen bzw. unterstützen, wie etwa das Hardware- oder Software-Design, die Auftragsfertigung, Logistik, Cloud und Qualitätskontrolle.
    • „Lösung“ bedeutet die Anwendung einer integrierten Kombination von Systemen und Software zur Lösung eines geschäftlichen Problems.
  2. Genehmigung und Pflege von Veröffentlichungen
    • Prozess für das Einreichen. Veröffentlicher müssen die Veröffentlichung von Inhalten im Marketplace bei Intel beantragen. Alle vorgelegten Inhalte müssen gemäß diesen Veröffentlichungsrichtlinien veröffentlicht werden. Intel kann vorgelegte Inhalte nach eigenem Ermessen genehmigen oder ablehnen und kann seine Genehmigung von Änderungen an den Inhalten abhängig machen. Veröffentlicher tragen die Verantwortung dafür, dass Inhalte korrekt sind und keine Gesetze oder Rechte Dritter verletzen, einschließlich Rechten an Marken oder Logos. Nachdem Intel die von einem Veröffentlicher vorgelegten Inhalte genehmigt hat, werden die vorgelegten Inhalte im Marketplace veröffentlicht und für Marketplace-Benutzer sichtbar. Inhalte dürfen nicht im Marketplace veröffentlicht werden, solange sie nicht von Intel in Übereinstimmung mit diesen Veröffentlichungsrichtlinien genehmigt wurden.
    • Aktualisieren oder Bearbeiten der Inhalte: Der Veröffentlicher kann seine Inhalte zu jeder Zeit bearbeiten, muss die aktualisierten Inhalte jedoch erneut bei Intel zur Genehmigung einreichen. Die aktualisierten Inhalte werden nicht vor der Genehmigung durch Intel veröffentlicht.
    • Präsentation von Angeboten. Intel behält sich das Recht vor, die Art und Weise, wie alle Inhalte im Marketplace präsentiert und beworben werden, festzulegen. Durch ihre Beteiligung am Marketplace berechtigen Veröffentlicher Intel zur Anzeige von Inhalten und Angeboten sowie weiteren Angaben, die dafür geeignet sind, Benutzer darüber zu informieren, dass das Angebot vom Veröffentlicher stammt.
    • Pflege der veröffentlichten Inhalte: Veröffentlicher müssen dafür Sorge tragen, dass Inhalte und die Angebote betreffende Informationen stets auf dem neuesten Stand sind. Intel wird in regelmäßigen Zyklen neue Intel Produkte und Systeme mit Intel® Technik bewerben und nicht mehr angebotene Produkte entfernen. Veröffentlicher erklären sich damit einverstanden, angemessene Anstrengungen zur Zusammenarbeit mit Intel im Zusammenhang mit solchen Erneuerungszyklen zu unternehmen.
  3. Grundkriterien
    • Veröffentlicher dürfen ausschließlich Inhalte im Zusammenhang mit Intel® Produkten oder Intel Technik vorlegen.
    • Im Marketplace angebotene Hardware-Komponenten und Systeme müssen alle folgenden Kriterien erfüllen:
      • Kompatibilität mit auf Intel® Technik basierenden Systemen: Die Komponenten müssen mit Systemen kompatibel sein, die auf Prozessoren und Chipsätzen von Intel basieren.
      • Funktion auf Intel Plattformen: Die Systeme müssen auf Prozessoren und Chipsätzen von Intel basieren.
      • Weitere Mindestanforderungen: Der Veröffentlicher muss Angaben über die folgenden Merkmale machen: (i) Prozessor/Chipsatz, (ii) Mindestbestellmenge, (iii) Vorlaufzeit/Lieferzeit, (iv) MP-Zeitplan, (v) Arbeitsspeicher, (vi) Datenspeicher, (vii) I/O-Anschluss, (viii) Abmessungen, (ix) Gewicht (Masse), (x) Bildschirmgröße/-anschluss, (xi) Netzwerkanschluss/Funknetz, (xii) Endkundensegment und (xiii) Länder bzw. Gebiete, für die das Angebot gilt.
    • Im Marketplace angebotene Software muss alle folgenden Kriterien erfüllen:
      • Kompatibilität mit auf Intel® Technik basierenden Systemen: Die Software muss mit Systemen kompatibel sein, die auf Prozessoren und Chipsätzen von Intel basieren.
      • Weitere Mindestanforderungen: Der Veröffentlicher muss Angaben über die folgenden Merkmale machen: (i) Endkundensegment, (ii) Spezifizierung der Mindest- oder kompatiblen Hardware-System-Ausstattung und (iii) Länder bzw. Gebiete, für die das Angebot gilt.
    • Im Marketplace angebotene Dienste bzw. Dienstleistungen müssen alle folgenden Kriterien erfüllen:
      • Die Dienstleistung muss sich auf Produkte von Intel oder auf Intel® Technik basierende Systeme beziehen.
      • Weitere Mindestanforderungen: Der Veröffentlicher muss Angaben über die folgenden Merkmale machen: (i) Endkundensegment, (ii) zugehöriges Hardware-System und (iii) Länder bzw. Gebiete, für die das Angebot gilt.
    • Im Marketplace angebotene Lösungen müssen alle folgenden Kriterien erfüllen:
      • Kompatibilität mit auf Intel® Technik basierenden Systemen: Das Design der Lösung muss mit Systemen kompatibel sein, die auf Prozessoren und Chipsätzen von Intel basieren.
      • Weitere Mindestanforderungen: Der Veröffentlicher muss: (i) die Hardware- und Software-Bestandteile angeben, (ii) eine schriftliche Bestätigung vorlegen, dass bei einer Lösung mindestens ein System mit einer Softwareanwendung verknüpft ist, (iii) das Endkundensegment angeben und (iv) die Länder bzw. Gebiete angeben, für die das Angebot gilt.
    • Veröffentlicher dürfen im Rahmen ihres Angebots oder anderweitig nicht für Systeme, die auf anderen als Intel® Prozessorplattformen basieren oder für andere als Intel® Komponenten werben.
    • Angebote im Marketplace müssen für die Öffentlichkeit erhältlich sein.
    • Veröffentlicher dürfen nur Angebote veröffentlichen, die von dem Unternehmen, das sie im Marketplace vertreten, entwickelt wurden bzw. dessen Marke sie tragen.
    • Veröffentlicher dürfen keine Inhalte für Produkte vorlegen, bei denen abgekündigte („End of Life“) oder für die Öffentlichkeit nicht mehr zum Kauf erhältliche oder nutzbare Intel Produkte verwendet werden oder die von solchen Intel Produkten abhängig sind.
    • Veröffentlicher müssen auf der Ressourcen-Registerkarte ihrer die Angebote betreffenden Informationen einen Link zu einer Dokumentation bereitstellen, die technische Informationen über ihre Angebote enthält.
    • Veröffentlicher müssen die Verfügbarkeit ihres Angebots im Marketplace auf ihrer öffentlichen Website bekannt machen und auf der eigenen Website der Veröffentlicher Hyperlinks zu den Seiten mit den Aufstellungen ihrer Angebote einbinden.
    • Veröffentlicher müssen jedes Angebot auf der Grundlage einer oder mehrerer Klassifizierungssysteme, die von Intel vorgegeben werden, klassifizieren. Wenn Intel eine vom Veröffentlicher ausgewählte Kategorie für nicht zutreffend hält, behält sich Intel das Recht vor, ein Angebot einer anderen Kategorie zuzuordnen.
    • Wenn in Beschreibungen, Abbildungen, Videos oder Marketingmaterial des Angebots Intel Produkte eingeschlossen sind, müssen sich Partner an Intels Richtlinien für den Gebrauch von Marken halten:
      https://www.intel.com/content/www/us/en/trademarks/trademarks.html
    • Veröffentlicher müssen sich streng an Intels Geheimhaltungsbeschränkungen halten, was insbesondere auch Vorserienprodukte von Intel betrifft. Wenn ein Angebot Intel Produkte beinhaltet oder nennt, die nicht öffentlich eingeführt wurden (d. h. einer Sperrfrist unterliegen), darf das Angebot nur unter Partner View (für Partner sichtbar) oder Intel-only View (nur für Intel sichtbar) veröffentlicht werden.
  4. Allgemeine Anforderungen an die Veröffentlichung
    • Veröffentlicher müssen innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Berechtigung zur Veröffentlichung von Inhalten im Marketplace mindestens ein Angebot im Marketplace veröffentlichen.
    • Veröffentlicher dürfen keine doppelten Angebote veröffentlichen. Intel behält sich das Recht vor, doppelte Angebote zu entfernen.
  5. Angebotsaufstellungen
    • Veröffentlicher müssen auf den Seiten mit ihren Angebotsaufstellungen detailliert das Angebot betreffende Informationen auflisten, die genau und auf dem neuesten Stand sein müssen. Diese Informationen müssen gegebenenfalls folgende Angaben enthalten:
      • Bezeichnung des Angebots
      • Angebotskategorie (nur eine Kategorie kann ausgewählt werden)
      • Branchen (mindestens eine Branche muss ausgewählt werden)
      • Angebotsbeschreibung – die Beschreibung muss Folgendes beinhalten:
        • Modell- bzw. Artikelangabe
        • Nutzenversprechen des Angebots
      • Intel empfiehlt, dass die Angebotsbeschreibung Folgendes einschließt:
        • Detaillierte Modell- bzw. Artikeldaten
        • Detailliertes Nutzenversprechen
        • Besondere Merkmale: 3 bis 5 sachliche Aussagen über die Funktionsmerkmale des Angebots
        • Vorteile: 3 bis 5 Gründe, die beschreiben, inwiefern das Angebot dem Benutzer Vorteile bringt
      • Ressourcen für Benutzer – angebotene Ressourcen können unter anderem Demo-Videos, Screenshots, Whitepapers, Praxisbeispiele, Anwenderbeispiele und detaillierte technische Dokumentationen darüber beinhalten, wie das Angebot des Veröffentlichers im Marketplace eingesetzt werden kann.
      • Daten des Angebots: Zu den Daten des Angebots können technische Daten, Softwarefunktionen sowie in dem Angebot implementierte Technik von Intel oder Dritten gehören.
    • Veröffentlicher dürfen Kunden auf der Seite mit der Aufstellung ihres Angebots nicht zu anderer Hardware, Software oder anderen Dienstleistungen als den im Marketplace verfügbaren weiterleiten oder zum Kauf derselben bewegen (Up-Selling).
    • Intel behält sich das Recht vor, die Einzelheiten auf der Seite mit der Aufstellung des Angebots zur Qualitätssicherung zu bearbeiten und zu überarbeiten. Wenn Intel Änderungen an Einzelheiten auf einer Seite mit einer Aufstellung vornimmt, wird sich Intel in angemessener Weise bemühen, die Veröffentlicher vor der Veröffentlichung ihres Angebots im Marketplace zu informieren.
  6. Archivierung von Angeboten
    • Intel behält sich das Recht vor, ein Angebot aus beliebigem Grund vom aktiven Marketplace zu entfernen und zu archivieren. Gründe für eine mögliche Archivierung von Angeboten durch Intel sind unter anderem:
      • Das Angebot hat mindestens sechs Monate lang keine Leads generiert
      • Das Angebot führt ständig zu negativem Feedback von Kunden
      • Der Veröffentlicher hat die Teilnahmebedingungen oder diese Veröffentlichungsrichtlinien nicht eingehalten
    • Veröffentlicher können ihre eigenen Angebote vom Marketplace nehmen und archivieren. Das Archivieren von Angeboten sorgt dafür, dass neue Kunden die betreffenden Angebote im Marketplace nicht mehr angezeigt bekommen. Veröffentlicher können das Supportteam von Intel durch Anlegen eines Support-Tickets bitten, Angebote mit einem Batch-Prozess zu archivieren.